Freitag, 16. September 2011

einregeln, etwas

Beispiel

  1. Kunde erklärt dem Berater: "Diese Sachverhalte regeln wir jeweils im Nachgang ein"

 

Definition

  • Nachträglich bestimmte Beobachtungen in Regeln fassen, beispielsweise regelbasierten Systemen
  • Etwas fein nachjustieren (z.B. Beobachtungen, die dann erst nach genauer Untersuchung genauer spezifiziert werden können)

 

Anmerkung

  • "eingeregelt" wird z.B. in einer Revisionsabteilung etabliert ist. Hier werden regelbasierte Betrugssysteme feinjustiert, sprich eingeregelt. 
  • Nachträglich aufbereiten oder später nochmal genauer anschauen würde zu sehr nach Willkür klingen.

Posted via email from beraterslang.de

Keine Kommentare: