Beispiel
- Kunde erklärt dem Berater: "Diese Sachverhalte regeln wir jeweils im Nachgang ein"
Definition
- Nachträglich bestimmte Beobachtungen in Regeln fassen, beispielsweise regelbasierten Systemen
- Etwas fein nachjustieren (z.B. Beobachtungen, die dann erst nach genauer Untersuchung genauer spezifiziert werden können)
Anmerkung
- "eingeregelt" wird z.B. in einer Revisionsabteilung etabliert ist. Hier werden regelbasierte Betrugssysteme feinjustiert, sprich eingeregelt.
- Nachträglich aufbereiten oder später nochmal genauer anschauen würde zu sehr nach Willkür klingen.
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